Montag, 20. Juni 2016

Rechtsformen Teil 2 (Personengesellschaften)

Wie gestern schon angekündigt, komme ich nun endlich zum Herzstück der Rechtsformen.

Typische Personengesellschaften:

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

 Die GbR ist ein vertraglicher Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen. Mindestens 2 Gründer
Für die Verbindlichkeiten haften alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch.
Alle Gesellschafter haben sich am Geschäft zu beteiligen. Im Gesellschaftsvertrag kann das aber abweichend geregelt und festgehalten werden.

GbRs sind oft Zusammenschlüsse von Freiberuflern.


  • Arztgemeinschaften
  • Sozietäten von Rechtsanwälten
  • Kanzleien von Wirtschaftsprüfern                   

Eine Eintragung im Handelsregister ist nicht notwendig
Ein Nachteil ist zu erwähnen: Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen (s.o unbeschränkt, unmittelbar, gesamtschuldnerisch).

Okay, da ich momentan alleine bin, kommt diese Rechtsform für meine zukünftige Firma nicht in Frage.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Typisch für's Handelsgewerbe. Alle beteiligten Gesellschafter leiten das Unternehmen gemeinsam.  Mindestens 2 Gründer. Ein Gründungskapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Einlagen werden zwischen den Gesellschaftern vereinbart.  Bei der OHG ist eine Eintragung, mit Aufzählung aller Gesellschafter, im Handelsregister Pflicht!
Auch bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch ! Und ACHTUNG: wenn ein Gesellschafter ausscheidet, muss er noch 5 Jahre für die Verbindlichkeiten haften, die zu diesem Zeitpunkt bestanden haben !

Nein, eine OHG werde ich auch nicht gründen.

KG (Kommanditgesellschaft)

Nein, die Abkürzung für KG ist nicht Kapitalgesellschaft ! Kapitalgesellschaft.
Wie OHG typisch für's Handelsgewerbe. Kein Gründungskapital notwendig. Und jetzt gut aufpassen: Um eine KG zu gründen braucht man 1 Komplementär und 1 Kommanditist !

Wer gerne mit Karteikarten arbeitet, sollte nun folgendes aufschreiben:

Komplementär = haftet mit seinem gesamten Vermögen. Sowohl mit seinem                               Geschäftsvermögen als auch mit seinem Privatvermögen.  Er ist der Geschäftsführer!

Kommanditist = haftet nur mit dem Teil seines Vermögens, den er in das Unternehmen eingebracht hat. Ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Er hat aber ein Widerspruchsrecht. Zum Beispiel, wenn es um wichtige Geschäfte, wie Errichtung einer Filiale, geht. 

Im Handelsregister muss folgendes eingetragen werden: Bezeichnung aller Kommanditisten plus Höhe ihrer Einlage 
Ein nennenswerter Vorteile ist, dass man zusätzliche Kapitalgeber mit in sein Unternehmen einbinden kann (Kommanditisten). Somit hat man eine breitere Kapitalbasis.

Mhmmm, das klingt interessant! Zumal ich mir momentan auch nicht vorstellen kann, die Geschäftsführung mit jemanden zu teilen.

P.S.  Natürlich dürfen meine Artikel auch gerne geteilt werden.