Unterscheidung Personen - Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften:
- jeder Gesellschafter ist Mitunternehmer somit auch Entscheidungsträger
- Persönliche Mitarbeit
- Vertrauensverhältnis ( soll heißen, dass die Gesellschafter
untereinander sich vertrauen müssen)
- Stimmrecht grundsätzlich nach Köpfen
- kein Mindestkapital notwendig
- Persönliche Haftung aller Gesellschafter
- nur wenige Gesellschafter
Kapitalgesellschaften:
- Mitspracherecht ist abhängig von der eingebrachten Kapitaleinlage
- in der Regel keine Mitarbeit der Mitglieder vorgesehen
- Stimmrecht nach Kapitalanteil
- keine Haftung über das eingebrachte Kapital hinaus
- Beteiligung grundsätzlich nur durch eine Kapitaleinlage
- oft eine Vielzahl an Gesellschaftern
Jetzt fragt Ihr Euch bestimmt, wann endlich der interessante Teil, nämlich die Erklärungen zu GmbH, AG, OHG u.s.w. kommen...??! Geduld! Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Erinnert Euch: Wissen aufnehmen - Wissen speichern - Wissen anwenden !