Nachdem ich in Teil 2, die Personengesellschaften erklärt habe, geht es jetzt um die
Kapitalgesellschaften.
Typische Kapitalgesellschaften
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (eine juristische Person). Kurz eben zum besseren Verständnis was eine juristische Person ist (dann müsst Ihr jetzt nicht googeln): eine juristische Person ist eine Personenvereinigung. Nicht der Mensch in dieser Vereinigung steht im Vordergrund, sondern die Kapitalmasse. Deswegen sind auch alle Kapitalgesellschaften juristische Personen.
Die
Stammeinlage, um überhaupt eine GmbH gründen zu können, beträgt
25 000 €. Mindestens die Hälfte muss bei der Gründung ein bezahlt sein.
1 Gründer reicht! Die Gesellschafter
haften nur mit ihrem eingebrachten Vermögen (deswegen heißt es auch
mit beschränkter Haftung).
Die Geburt einer GmbH beginnt mit dem Eintrag ins Handelsregister, und ab dem Zeitpunkt eine
juristische Person.
Als Stammeinlage können auch
Sachwerte mit einbezogen werden. Beispiel: Für meine Firma habe ich vorweg 2 Computer im Wert von
5000 € plus Software im Wert von 2000 € gekauft. Weil ich mein Geld in der Vergangenheit gut angelegt habe (lach, habe ich natürlich nicht ;) ), habe ich die fehlenden 18 000 € cash. Aber Achtung: für die Einbringung von Sacheinlagen wird ein
Sachgründungsbericht verlangt! Und das Amtsgericht, als "Überprüfungsorgan" ist da sehr pingelig, was das betrifft. Also, besser ist es, das gesamte Stammkapital in Form von "bares" einzubringen.
Die Leitung einer GmbH übernehmen die Geschäftsführer.
Der klare Vorteil, eine GmbH zu gründen, ist natürlich die
beschränkte Haftung. Aber wenn mehr Geld gebraucht wird, also Kredite beantragt werden müssen, bürgt man dafür mit seinem
Privatvermögen.
Das ist die 2. Rechtsform, die bei mir in die engere Auswahl kommt.
AG (Aktiengesellschaft)
Genauso wie die GmbH eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Um eine AG gründen zu können benötigt man ein
Grundkapital in Höhe von mindestens 50 000 €.
Ein Gründer muss dieses Grundkapital einfließen lassen.
Diese Rechtsform wird häufig gewählt, um Großunternehmen zu gründen.
Eine AG ist aufgeteilt in folgende Organe:
- Vorstand = Geschäftsführung
- Aufsichtsrat = Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder/ Überwachung der Geschäftsführung
- Hauptversammlung = bestimmt den Aufsichtsrat; kann über die Gewinnverwendung bestimmen; beschließt Satzungsänderungen
Das Aktiengesetz regelt die Aufgabenverteilung unter den Organen.
Die AG haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die
Gesellschafter haften nur mit ihrer
Einlage/Aktie.
Nein! Das kommt für mein Unternehmen nicht in Frage!
eG (eingetragene Genossenschaft)
Die eG ist ein Zusammenschluss von Personen für einen
gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Häufigste Erscheinungsformen sind :
- Kreditgenossenschaften (Volksbanken, Raiffeisenbanken)
- Einkaufsgenossenschaften (Edeka)
Mindestens 7 Gründer. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Eine eG wird nicht ins Handelsregister eingetragen, sondern ins Genossenschaftsregister.
Die Grundidee hinter einer Genossenschaft ist, die Wettbewerbsfähig zu verbessern.
Eine eG ist, ähnlich wie eine AG, aufgeteilt in Organe:
- Vorstand = gewählt vom Aufsichtsrat oder Generalversammlung; Gesamtbefugnis für die Geschäftsführung
- Aufsichtsrat = gewählt von der Generalversammlung
- Generalversammlung = Abstimmungen erfolgen nicht nach Anteilen, sondern nach Köpfen
Das sollte reichen, um zu verstehen was eine eG ist.
Aber... kommt das nun für mein Unternehmen in Frage?
Ein klares Nein!