Ich vertiefe das Thema Non-Profit-Organisationen, das ich am Anfang ganz kurz angerissen hatte. Zum Nachlesen geht bitte zurück zum Post Rechtsformen der Non-Profit-Organisationen.
Auch eine NPO muss irgendwo her Geld einfahren. Was für Möglichkeiten gibt es nun für die NPOs?
An Beispielen der drei verbreitetsten Rechtsformen (Stiftungen, Vereine und gemeinnützige GmbH) werde ich Euch das jetzt verdeutlichen.
Stiftungen
Bei der Gründung gibt eine keine Vorgaben über das Gründungskapital. In der Satzung muss aber festgelegt werden für welchen Zweck das Geld verwendet wird. Das Stiftungsvermögen ist somit dem Stiftungszweck untergeordnet.
Angewiesen ist eine Stiftung auf
Stiftungen
Bei der Gründung gibt eine keine Vorgaben über das Gründungskapital. In der Satzung muss aber festgelegt werden für welchen Zweck das Geld verwendet wird. Das Stiftungsvermögen ist somit dem Stiftungszweck untergeordnet.
Angewiesen ist eine Stiftung auf
- Spenden (zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Spenden professionell einwerben lassen, auch Fundraising genannt)
- Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen (natürlich hergestellt oder angeboten von der Stiftung)
Vereine
Hauptsächlich leben Vereine von ihren Mitgliedsbeiträgen. Ist ein Verein gemeinnützig anerkannt, kann dieser auch Spenden einwerben oder Vermögen aufbauen.
- Fundraising
- Aufnahmegebühren
- Vermögensverwaltung ( ein Grundstück, gekauft vom Verein, wird verpachtet. Diese Einnahmen gehören dann zur Vermögensverwaltung)
- geringfügige Wirtschaftseinnahmen (z.B. ein Fußballverein verkauft Bratwürstchen bei einem Fußballspiel)
gGmbH
Wie bei der GmbH muss bei der Gründung ein Stammkapital in Höhe von 25 000 Euro eingezahlt werden.
- Vermögensverwaltung (z.B. Kapitalvermögen wurde verzinslich angelegt)
- Erträge aus ihrer Zweckerfüllung
- geringfügige Wirtschaftseinnahmen